IHK 2022

IHK-Handels­report Ruhr 2022

Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet

IHK Handelsreport Ruhr

Als Grundlage für den IHK-Handelsreport Ruhr wurde im Zeitraum von März bis April 2022 eine Erhebung aller Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mindestens 650 m² („650+“) in den sechs IHK-Bezirken des Ruhrgebiets durchgeführt. Die Untersuchung erstreckte sich damit nicht nur auf das Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR), sondern auch auf den Kreis Kleve und den Märkischen Kreis.

Überblick: Das Wichtigste zuerst

Insgesamt sind Verkaufsflächen und Betriebe ab 650 m² gegenüber 2020 nahezu unverändert geblieben. Vor allem Nahversorgungsstandorte entwickeln sich dabei weiterhin sehr dynamisch. Die Leerstandsquote bleibt trotz Corona stabil, liegt aber in den Innenstädten überdurchschnittlich hoch. Gewinner ist auch im Ruhrgebiet der Onlinehandel.

Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Covid-19, Ukraine und Inflation: Folgen für die Handelslandschaft im Ruhrgebiet?

Massenhafte Schließungen nach den Lockdowns 2020 und 2021 sind offenbar ausgeblieben, allerdings zeigen sich inzwischen die Folgen des stark gewachsenen Onlinehandels immer deutlicher. Manche Betreiberkonzepte scheinen dieser Herausforderung nicht gewachsen zu sein, vor allem zeigt sich dies aktuell bei Unterhaltungselektronik und Fashion (Bekleidung, Schuhe, Sport). Zwar kehren die Kund:innen langsam in die Innenstädte zurück, die stationären Umsätze liegen aber weit unter dem Vorkrisenniveau. Die Konsumstimmung ist schlecht, der Ukrainekrieg und die Inflation bereiten große Sorgen. Die Sonderkonjunktur der Supermärkte während der Covid-19-bedingten Gastronomieschließungen ist vorbei.

Damit ergeben sich aber offenbar auch Chancen für die Übernahme von Unternehmen und die Neuausrichtung von Standorten und Immobilien. Flankiert durch das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ des Landes NRW scheint es auch eine zunehmende Bereitschaft für städtebauliche und strukturelle Veränderungen zu geben. Der Einzelhandel wird dabei auch in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen, wenn er sich auf die Kernzonen der Cities konzentriert.    

Ehemaliger real in Herten-Bertlich | Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Gesamtstruktur und Veränderungen

Die Gesamtverkaufsfläche im Ruhrgebiet wächst nicht mehr. Im Saldo ist sie seit 2020 um 27.000 m² zurückgegangen, nach einem Rückgang um 22.000 m² im Zeitraum 2018/20. Nur Lebensmittelmärkte expandieren noch.

Verkaufsfläche „650+“ sinkt wiederum leicht auf rund 7,0 Mio. m²

Die Zahl der Betriebe mit mindestens 650 m² Verkaufsfläche („650+“) ist seit 2020 per Saldo um sieben auf 3.716 zurückgegangen, die Verkaufsfläche zugleich um 27.000 m² auf rund 7,00 Mio. m² gesunken. Damit hat sich in den letzten beiden Jahren trotz Corona auf den ersten Blick nicht viel verändert. Tatsächlich gab es aber bei rund 10 % aller Betriebe Bewegung: Der Schließung und dem Umbau von real-Standorten standen zahlreiche Neueröffnungen und Modernisierungen von (großen) Supermärkten und Discountern gegenüber. 

Der rückläufige Trend bei der Gesamtverkaufsfläche ist schon seit 2018 zu beobachten. Zuvor gab es mit Ausnahme der Unterbrechung durch die Insolvenz der Baumarktketten Praktiker und Max Bahr 2013/14 stetiges Wachstum. Im Verhältnis zur ebenfalls rückläufigen Bevölkerungsentwicklung seit 2010 bleibt die Flächenausstattung „650+“ damit aber vorerst stabil.

Quelle: BBE Handelsberatung GmbH
Verkaufsfläche „650+“: 13 % der Betriebe decken fast drei Viertel der Fläche ab
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Auf Basis der aktuellen kommunalen Einzelhandelskonzepte und der flächendeckenden Erhebung aller Betriebe ab 650 m² Verkaufsfläche („650+“) im Ruhrgebiet lässt sich auf die Gesamtdimension der Einzelhandelsstruktur in der Region schließen. Mit rund 9,57 Mio. m² ist die Verkaufsfläche offenbar zuletzt leicht rückläufig gewesen. Sie liegt damit immer noch um rund 2 % über dem Niveau von 2009 (rund 9,35 Mio. m²). Der Anteil der Betriebe ab 650 m² daran ist mit rund 73 % nahezu unverändert geblieben ist.

 

Insgesamt decken die strukturprägenden Einzelhandelsbetriebe („650+“), die aktuell 13 % aller Betriebe im Ruhrgebiet ausmachen, damit weiterhin knapp drei Viertel der gesamten Verkaufsfläche ab. Der Trend zu größeren Betrieben ist allerdings inzwischen nicht mehr eindeutig, sondern stark von Branchen und Standorten abhängig.

Verkaufsfläche „650+“: Nahversorger dominieren, Baumärkte und Gartencenter holen auf, Fashion und Elektro sind rückläufig
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Auf Basis der aktuellen kommunalen Einzelhandelskonzepte und der flächendeckenden Erhebung aller Betriebe ab 650 m² Verkaufsfläche („650+“) im Ruhrgebiet lässt sich auf die Gesamtdimension der Einzelhandelsstruktur in der Region schließen. Mit rund 9,57 Mio. m² ist die Verkaufsfläche offenbar zuletzt leicht rückläufig gewesen. Sie liegt damit immer noch um rund 2 % über dem Niveau von 2009 (rund 9,35 Mio. m²). Der Anteil der Betriebe ab 650 m² daran ist mit rund 73 % nahezu unverändert geblieben ist.

 

Insgesamt decken die strukturprägenden Einzelhandelsbetriebe („650+“), die aktuell 13 % aller Betriebe im Ruhrgebiet ausmachen, damit weiterhin knapp drei Viertel der gesamten Verkaufsfläche ab. Der Trend zu größeren Betrieben ist allerdings inzwischen nicht mehr eindeutig, sondern stark von Branchen und Standorten abhängig.

Regionale Unterschiede bleiben bestehen

Die Dominanz der drei großen Segmente Nahrungs- und Genussmittel, Möbel/Einrichtung und Baumarkt/Garten zeigt sich weiterhin in allen Teilen der Region. In Städten mit besonders hohem Möbelanteil (vor allem Bottrop, Herne, Hamm) ist dies meist auf einen einzelnen Großanbieter zurückzuführen. In ländlich strukturierten Gebieten (vor allem Kreis Kleve) gibt es einen besonders hohen Anteil an Gartencentern.

 

Insgesamt dominieren in der Region Nahversorgungsangebote. Besonders deutlich wird dies in Gelsenkirchen und Herne, während vor allem in Bottrop und Oberhausen nur relativ geringe Anteile erreicht werden.

 

Die Segmente Fashion und Elektro fallen als klassische Leitbranchen besonders in den Großstädten ins Gewicht, die über eine starke City bzw. große Einkaufszentren verfügen, allen voran Oberhausen und Dortmund.

Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Auffällig ist die regional unterschiedliche Ausprägung des Leerstands: Während Hagen, Oberhausen und Bochum Leerstandsquoten von mehr als 10 % erreichen, liegt der Wert im Kreis Unna mit nur rund 3 % auch in diesem Jahr sehr viel niedriger.

Veränderungen 2020 – 2022 im Detail

Das anhaltend starke Flächenwachstum der Verbrauchermärkte („große Supermärkte“) und Discounter wird aktuell überlagert vom Rückzug der SB-Warenhauskette real. Viele Standorte sind derzeit im Umbau, noch nicht in allen Fällen sind Nachfolgenutzungen bekannt oder bereits realisiert worden. Während Fachmärkte weiterhin wachsen, verlieren Kaufhäuser und Fachgeschäfte an Bedeutung, vor allem im Fashion-Segment (Bekleidung, Schuhe, Sport). Die Anbieter von Unterhaltungselektronik geben stationäre Standorte auf oder verkleinern die Verkaufsfläche, ebenso große Buchhandlungen und Bürofachmärkte. Auch im Möbelsegment zeigt sich kein Wachstum mehr, eher gibt es Übernahmen und vielfach eine Spezialisierung hin zu Discount oder Küchen. Lange angekündigte Planvorhaben wurden immer noch nicht umgesetzt, so etwa in Dortmund, Duisburg und Hagen.

Auffälligste Veränderungen im Zeitraum 2020 - 2022

Auch in den letzten beiden Jahren hat es nur wenige große Neuansiedlungen gegeben. In vielen Fällen sind Standorte nach längerer Umbauphase wieder eröffnet worden, zum Teil von anderen Betreibern oder auf abweichender Fläche. Einige größere Entwicklungen sind noch nicht abgeschlossen, allen voran die Umwandlung vieler SB-Warenhausstandorte von real zu Kaufland, Globus, Marktkauf oder EDEKA.

Insgesamt 109 Neueröffnungen von Betrieben „650+“ führten zu rund 156.000 m² zusätzlicher Verkaufsfläche. Dies ist jedoch ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Zeitraum 2018/20. Typische Beispiele sind einige EDEKA-Standorte (unter anderem in Mülheim, Moers, Geldern und Hemer), ein Fachmarktzentrum in Kranenburg (REWE, Drogerie Müller, Penny) und ein großer „Flagship-Store“ von Rossmann in der Essener City. Entgegen dem Trend haben vereinzelt auch Fashion-Anbieter auf großer Fläche neu eröffnet, etwa in Plettenberg (Modepark Röther im ehemaligen real) und Dortmund (Sinn Redstore im ehemaligen Kaufhof).

Weiterhin haben 84 bereits vorhandene Betriebe ihre Verkaufsfläche erweitert, darunter allein 68 Lebensmittelmärkte, die damit insgesamt nun über rund 12.000 m² mehr verfügen.

Auf der anderen Seite wurden 83 Betriebe aufgegeben und deren Verkaufsflächen vorläufig zu Leerständen. Auf diesem Weg wurden rund 142.000 m² (zunächst) vom Markt genommen, auch dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Zeitraum 2018/20. Prominente Beispiele sind der ehemalige Karstadt in Iserlohn, Wohnwelt Niessing in Gladbeck und Kaufland in Bergkamen. Hinzu kommen zahlreiche ehemalige real-Standorte, die zum Erhebungszeitpunkt geschlossen oder im Umbau waren, etwa in Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen und Herten.

Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch der Rückzug der Elektromärkte Conrad (Dortmund, Essen), Saturn (Essen, Gelsenkirchen) und Medimax (Mülheim) aus meist innerstädtischen Lagen. Hinzu kommen einige Standorte von Adler, Askania, SpieleMax und in Einzelfällen H&M, C&A sowie im gesamten Untersuchungsraum zahlreiche kleinere Lebensmittelmärkte und einzelne inhabergeführte Betriebe, zum Beispiel Lütgenau Spielwaren (Dortmund) und Mode Lyko (Hamm).  

Wiederum gab es auch einige Betreiberwechsel, so etwa von Seats&Sofas zu BabyPark (Bochum), von Bauzentrum Fahr zu Swertz (Moers), von Getränkemarkt Dursty zu Hoffmann (Herne, Dinslaken, Dortmund, Duisburg, Moers, Castrop-Rauxel, Hagen) und von Mode Mensing zu Sinn (Bottrop, Dorsten, Wesel). In einigen Fällen ist die Nachnutzung eines real-Standortes bereits vollzogen worden, etwa durch Kaufland (Bochum, Dortmund, Hamm, Moers, Mülheim, Rees) oder Globus (Castrop-Rauxel, Essen).

Branchentendenz: Nur Lebensmittel- und Baumarktflächen wachsen noch, Fashion und Elektro rückläufig
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Seit der letzten Erhebung 2020 sind per saldo vor allem die Bau- und Gartenmarktflächen gewachsen. Das ist zu einem erheblichen Teil auf die Modernisierung und Erweiterung von bereits bestehenden Märkten zurückzuführen, so etwa bei Bauhaus (Dortmund), Toom (Bochum) oder Gartencenter Augsburg (Castrop-Rauxel).

Verkaufsflächen für Lebensmittel und Getränke sind per Saldo kaum noch gewachsen. Zwar sind zahlreiche Märkte neu errichtet oder erweitert worden, zugleich wurden aber ungeeignete Altstandorte geschlossen oder durch andere Branchen nachgenutzt. So konnten die großflächigen Märkte (über 800 m² Verkaufsfläche) ihre Bedeutung weiter ausbauen und erreichen nun einen Anteil von 64 % an den hier erfassten Betrieben bzw. 78 % an den Flächen. Bezeichnend für die aktuelle Situation ist aber auch die (vorübergehende) Stillegung sehr großer Marktflächen ehemaliger SB-Warenhäuser.

Besonders von Rückgängen betroffen sind erneut die zentrenrelevanten Branchen. Dabei zeigen sich offenbar immer deutlicher die Folgen des stetig zunehmenen Onlineanteils. Die einzelnen Sortimente sind unterschiedlich stark betroffen. Die vielfach erwartete Verschärfung durch die Corona-Folgen lässt sich allenfalls bei Unterhaltungselektronik vermuten, wo es zu einigen Standortschließungen kam. Conrad Electronic hat sogar seinen weitgehenden Rückzug aus dem stationären Geschäft angekündigt und auch die Filialen in Dortmund und Essen bereits geschlossen.

So hat sich einerseits der Flächenrückgang bei Bekleidungsanbietern per Saldo auf rund 7.000 m² (gegenüber rund 17.000 m² im Zeitraum 2018/20) deutlich reduziert, andererseits wurden bei Schuhen, Sport, Schreibwaren, Bücher und Elektro zusammen rund 43.000 m² vom Markt genommen (nach rund 20.000 m² im Zeitraum 2018/20).

Fachmärkte, Discounter und Verbrauchermärkte mit schwächerem Wachstum
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Nach wie vor wachsen Verbrauchermärkte („große Supermärkte“), Lebensmitteldiscounter und Fachmärkte, jedoch hat sich die Dynamik deutlich abgeschwächt. Verlierer sind die SB-Warenhäuser, wobei der Flächenrückgang nahezu ausschließlich auf die (vorübergehende) Stillegung von real-Standorten zurückzuführen ist.

Die Erweiterung von vorhandenen Standorten bzw. ihr Ersatz durch größere Alternativstandorte stößt bei den Lebensmittelmärkten zunehmend auf marktseitige und planungsrechtliche Grenzen. Die „Vollsortimenter“ (Verbrauchermärkte und Supermärkte) sind stärker gewachsen als die Discounter. Vor allem EDEKA konnte mit einem Plus von rund 20.000 m² stärker wachsen als alle Discounter zusammen.

Unter Berücksichtigung der üblicherweise längeren Planungsphasen kann diese Tendenz jedoch noch nicht Ausdruck der Sonderkonjunktur infolge der Corona-bedingten Gastronomieschließungen sein. Dennoch dürfte die verbesserte Flächenpräsenz der Märkte erheblich zu den guten Umsätzen während dieser Phasen beigetragen haben.

Nebenzentren, Nahversorgungszentren und Fachmarktstandorte im Vorteil
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Wie schon im Zeitraum 2018/20 haben die Innenstädte insgesamt Verkaufsflächen verloren, während Neben- und Nahversorgungszentren als kleinere zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) zulegen konnten. Kaum Bewegung gab es auch diesmal bei den Fachmarktzentren, während (solitäre) Fachmarktstandorte annähernd so viel Fläche gewonnen haben, wie sie zwischen 2018 und 2020 verloren hatten. Ein anderes Bild zeigt sich bei den „sonstigen Standorten“: Hier sind zahlreiche Einzelbetriebe weggefallen, darunter zum Beispiel Gartenbaumschule Pasch (Marl), Tapetenhalle (Lünen) oder Thiemann Einrichtung (Hamm).

Nahversorgungsflächen wachsen weiterhin, regionale Unterschiede haben sich aber kaum verändert

Die Verkaufsflächen von Lebensmitteldiscountern, Supermärkten und Verbrauchermärkten sind seit 2010 stetig gewachsen, sowohl absolut als auch im Verhältnis zur Bevölkerungszahl: Je Einwohner:in stehen 2022 rund 0,32 m² zur Verfügung, 2010 waren es noch 0,26 m².

Dabei legt der Kreis Kleve gegenüber 2020 auf 0,39 m² je Einwohner:in zu und bleibt regionaler Spitzenreiter, gefolgt vom Kreis Recklinghausen und vom Märkischen Kreis mit jeweils 0,37 m². Der im Verhältnis zur Bevölkerung seit jeher geringer ausgestattete Kernraum hat seit 2020 etwas aufgeholt, liegt aber immer noch deutlich unter dem regionalen Gesamtdurchschnitt. Dies trifft weiterhin besonders auf Bottrop (0,21 m²), Gelsenkirchen (0,25 m²) und Bochum (0,25 m²) zu. Auffällig ist ansonsten ein relativ starker Anstieg in Mülheim (von 0,29 auf 0,33 m²) und ein leichter Rückgang in Dortmund (von 0,32 auf 0,31 m²).

 

Aldi in Unna-Königsborn
Fachmarktstandorte: real-Schließungen machen sich bemerkbar
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

An den regional bedeutsamen Fachmarktstandorten haben sich nur wenige Veränderungen bei den Verkaufsflächen ergeben. Meist sind sie durch große Möbelanbieter, Baumärkte und Gartencenter geprägt, ergänzt durch Nahversorgungsangebote und weitere Fachmärkte nahezu aller Nonfood-Branchen.

Größter Standortbereich dieser Art des gesamten Ruhrgebiets ist weiterhin der Dortmunder Indupark mit allein rd. 92.000 m² Verkaufsfläche und 27 Anbietern („650+“), darunter IKEA, Baumarkt Hellweg und Roller Möbel. Hier wurde der real-Standort bereits von Kaufland übernommen, allerdings auf kleinerer Fläche. Auffällige Veränderung ist auch die Schließung des Sportfachmarkts Decathlon.

Der Standort Altendorfer Straße westlich der City Essen ist im Gegensatz dazu vor allem von zwei großen Möbelhäusern (XXXLutz Kröger, IKEA) und ergänzenden Einrichtungsspezialisten geprägt. Der angrenzende Elektronikfachmarkt Conrad ist inzwischen geschlossen worden.

Die Expansionsmöglichkeiten der meisten Fachmarktstandorte sind planungsrechtlich sehr begrenzt, weil sie an städtebaulich nicht integrierten Standorten liegen. Vor diesem Hintergrund sind die relativ hohen Anteile zentrenrelevanter Sortimente (vor allem Fashion und Elektro) an den Dortmunder Standorten Indupark und Aplerbeck-Ost sowie am Bochumer Standort Hannibal auffällig.  

Babypark in Bochum-Wattenscheid

Shoppingcenter

Die Lockdowns in 2020 und 2021 haben auch die Shoppingcenter hart getroffen. In Hagen kam im Juli 2021 noch die Flutkatastrophe hinzu, die zu einer mehrere Monate andauernden Schließung beider Center in der City führte.

Shoppingcenter müssen den Rückzug des Einzelhandels durch neue Nutzungen kompensieren
Viktoria Karree in der City Bochum
(Bildrechte RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH/HBB Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH)

Shoppingcenter galten lange Zeit auch im Ruhrgebiet als sichere Investition und konnten ihren Branchenmix immer wieder durch neue Einzelhandels- und Gastronomiekonzepte optimieren. Die größten Standorte – allen voran das CentrO in Oberhausen, das Rhein-Ruhr-Zentrum in Mülheim und der Ruhrpark in Bochum – hätten ohne planungsrechtliche Restriktionen in den letzten Jahren noch viel stärker wachsen können. Diese Phase ist offenbar vorbei. Herausfordernd wird auch für die bestehenden Center immer öfter die zurückgehende Nachfrage nach Einzelhandelsflächen und die längerfristige Bindung attraktiver Mieter. In ein umfangreiches „Refurbishment“ wird nur noch investiert, wenn eine Neupositionierung auch wirtschaftlich tragfähig erscheint.

Die Corona-bedingten Lockdowns und Einschränkungen haben den bereits vorher absehbaren Prozess zur Umstrukturierung beschleunigt. Größere Baumaßnahmen haben sich aber offenbar auch verzögert.

Immerhin hat sich offenbar in den ersten Monaten des Jahres 2022 das Vermietungsvolumen wieder erhöht, viele Verträge wurden erneuert. Expert:innen gehen aber auch davon aus, dass sich in den nächsten Jahren nicht alle schwächeren Center als Nahversorgungszentren oder „Stadtquartiere“ neu erfinden werden können.

Das Rhein-Ruhr-Zentrum in Mülheim sollte bei laufendem Betrieb für rund 200 Mio. € umgebaut und modernisiert werden, aktuell wird die Planung allerdings in Frage gestellt. Mit Blick auf gestiegene Kosten und die schwierige Vermietungssituation wird offenbar auch ein Verkauf als Option geprüft.

Das Viktoria Karree in der Bochumer City soll Anfang 2023 eröffnen. Als Einzelhandelsmieter für das „Mixed-Use-Quartier“ stehen REWE, Decathlon, Olymp & Hades und eine Easy-Apotheke fest, die aber nur einen relativ kleinen Anteil an der Gesamtfläche haben. Weiterhin sind Gastronomie (L’Osteria), Co-Working-Spaces (Regus), ein Hotel (Holiday Inn) und Büros (Stadt Bochum) vorgesehen.

Der Umbau des Forum Mülheim zum Gesundheitszentrum Forum Medikum soll ebenfalls bis 2023 erfolgen, auch hier tritt der Einzelhandel offenbar stark in den Hintergrund.

Die Hertener Höfe konnten nach längerer Planung inzwischen den Baubeginn vermelden und sollen auch 2023 eröffnet werden.

Das in Bergkamen geplante Berg Karree wurde vom Stadtrat gestoppt und soll nun statt als größeres Shoppingcenter nur noch ein Wohnprojekt mit Nahversorgungsangeboten (EDEKA, dm, Easy-Apotheke) werden.

Der Marler Stern ergänzt sein bisheriges Angebot seit Herbst 2020 um ein Fashion-Outlet, das mit mittlerweile 28 Stores aber noch keine überregionale Bedeutung erreichen konnte.

 

Kaufkraft

Wachstumsimpulse für den stationären Einzelhandel sind bei insgesamt niedrigem Kaufkraftniveau (rund 95 % vom Bundesdurchschnitt) und stagnierender Bevölkerungsentwicklung im Ruhrgebiet kaum noch zu erwarten. Es zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede zwischen kaufkraftstarken und -schwachen Kommunen sowie noch wachsenden (vor allem Kreis Kleve) und bereits wieder schrumpfenden Teilräumen.   

Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau insgesamt leicht unter Bundesdurchschnitt, aber große regionale Unterschiede

Die Niveauunterschiede bei der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft sind im Ruhrgebiet erheblich und bewegen sich zwischen 78 % (Kranenburg) und 118 % (Herdecke, Schalksmühle).

Hinzu kommt, dass als Folge des immer stärkeren Onlinehandels die im stationären Einzelhandel ausgegebenen Anteile weiterhin stetig zurückgehen werden und es wohl kein „Zurück“ zur Situation vor Corona geben wird. So erwartet beispielsweise das IFH Köln einen Anstieg des Onlinehandels in Deutschland von rund 87 Mrd. € (2021) auf 97 Mrd. € netto (2022).

Die Bevölkerungszahl im Ruhrgebiet (einschließlich des Kreises Kleve und des Märkischen Kreises) ist von Anfang 2020 bis Anfang 2022 um rund 17.600 auf 5,82 Mio. Einwohner:innen gesunken. Damit erscheint der vorübergehende Aufwärtstrend insgesamt gebremst, allerdings ohne eindeutige Tendenz. Während zuletzt vor allem Duisburg, der Märkische Kreis und der Kreis Unna Einwohner:innen verloren haben, konnte der Kreis Kleve noch wachsen. Bis 2030 erwartet IT.NRW einen weiteren Rückgang um 1,1 % bzw. rund 62.000 Einwohner:innen. Aus dem demographischen Wandel allein ergeben sich damit für die Region keine wesentlichen Veränderungen für das einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial, insbesondere für den rückläufigen stationären Anteil daran. 

Wichtiger Bestimmungsfaktor für das Kaufkraftniveau im Ruhrgebiet sind die aus dem verfügbaren Einkommen der Haushalte abgeleiteten Pro-Kopf-Ausgaben für Einkäufe. Während der 2010er-Jahre vergrößerte das Wirtschaftswachstum für die meisten Verbraucher:innen die finanziellen Spielräume, allerdings nahm auch die Spannbreite zwischen einkommensstarken und sozial schwachen Haushalten zu. Bei vorsichtiger Schätzung muss damit gerechnet werden, dass die Folgen der Corona-Pandemie und die Sorgen wegen Inflation und Ukrainekrieg nicht nur auf die „Konsumlaune“ drücken, sondern auch das Einkaufsbudget der Verbraucher:innen schmälern. Verlässliche Prognosen sind allerdings auf Basis der aktuellen Daten schwierig.

Im Ergebnis ist mittelfristig ein nur wenig verändertes Marktpotenzial für den Einzelhandel im Ruhrgebiet zu erwarten. Bei vorsichtiger Übertragung der aktuellen Prognosen für Deutschland lässt sich 2022 in der Region ein Gesamtumsatz von rund 40 Mrd. € absehen, davon aber bereits rund 6 Mrd. € im Onlinehandel.  

Leerstand

Leerstand ist bisher noch kein gravierendes Problem, betrifft aber vor allem die Innenstädte. Die Folgen des Corona-Lockdowns bleiben abzuwarten.

Leerstandsquote bleibt insgesamt auf unkritischem Niveau
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Die auf die Verkaufsfläche bezogene Leerstandsquote im Ruhrgebiet hat sich seit 2010 insgesamt nur leicht erhöht und bewegte sich zuletzt sogar mit rückläufiger Tendenz bei knapp 7 %, einem nicht auffällig hohen Wert. Dabei gab es immer wieder Schwankungen, etwa 2013/14 nach der Insolvenz der Baumarktketten Max Bahr und Praktiker, als nach der Schließung aller Märkte vorübergehend einige sehr große Leerstände zu verzeichnen waren. Zuletzt wirkte sich dämpfend auf die Quote aus, dass einige Objekte vollständig „vom Markt genommen“, also durch andere Nutzungen als Einzelhandel belegt oder abgerissen wurden.

Innenstädte weitaus stärker von Leerstand betroffen als Nahversorgungs- und Fachmarktstandorte

In den Innenstädten stehen knapp 200.000 m² potenzieller Verkaufsfläche leer, damit sind die Leerstandsquoten dort deutlich höher als in Fachmarktzentren oder an sonstigen Standorten. Auch Nahversorgungszentren und Nebenzentren sind weniger von Leerstand betroffen. Die Innenstadtquote ist gegenüber 2020 sogar noch angestiegen und liegt nun bei 14 %. An allen anderen Standorten ist der Wert tendenziell rückläufig.

Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Einige größere Innenstadtimmobilien stehen bereits seit Jahren leer, so etwa der ehemalige Standort von Möbel Finke in Oberhausen-Sterkrade, der ehemalige Kaufhof-Standort in Witten und der ehemalige Modepark Röther in Bochum. Neu hinzugekommen sind beispielsweise die ehemalige Wohnwelt Niessing in Gladbeck, der ehemalige Kaufland-Standort im Rathaus-Center Bergkamen und das ehemalige REWE-Center in Dorsten. Die geschlossene Mayersche Buchhandlung in der Dortmunder City ist auf deutlich kleinerer Fläche in eine andere Immobilie am Westenhellweg gezogen und hat am Altstandort zunächst einen prominenten Leerstand hinterlassen. In einigen Fällen sind Nachnutzungen aber bereits absehbar, darunter Zara und Bershka im ehemaligen Karstadt-Sporthaus in Essen oder NewYorker am ehemaligen H&M-Standort in Bottrop.

Zunehmender Leerstand nur in den Innenstädten
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Lebensmittelflächen in den zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) sind zuletzt wieder deutlich gewachsen und erreichen mit rd. 880.000 m² fast das bisherige Rekordniveau von 2018. Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Definition und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Rahmen von Fortschreibungen kommunaler Einzelhandelskonzepte vielfach an die vorhandenen oder geplanten Strukturen angepasst wurde. Immerhin liegen damit rund 39 % der Lebensmittelflächen in ZVB. Während sie in Nahversorgungszentren mehr als drei Viertel der „650+“-Verkaufsflächen belegen, sind es in Innenstädten (Hauptzentren) nur 18 %. Dort dominieren weiterhin Fashion-Sortimente mit rund 35 % Anteil. Insgesamt haben diese in ZVB lediglich um rund 5.000 m² abgenommen, sodass von einem strukturellen Rückgang noch nicht gesprochen werden kann. Deutlicher ist der Flächenverlust in den ZVB allerdings bei Elektro und Unterhaltungselektronik: Dort sind von 111.000 m² in 2020 nur noch 87.000 m² in 2022 geblieben.

Unternehmen

Die Konzentration auf wenige größere Unternehmen ist in allen Branchen erkennbar, vor allem bei Lebensmitteln und Drogeriebedarf. Aber auch bei Bekleidung, Schuhen und Sport decken die TOP 10 der Anbieter inzwischen zwei Drittel der Verkaufsflächen ab, während es im Bereich Möbel/Einrichtung, Bau- und Gartenmarkt nur gut ein Drittel sind.

Nahversorgung: real fällt durch Standortaufgaben zurück
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH
Lidl und Penny in Bochum-Hiltrop


Der Trend zur Konzentration auf relativ wenige Betreiberformate im Nahversorgungssegment hält an. Das wird aktuell an der Übernahme der meisten real-Standorte durch Kaufland, REWE oder EDEKA deutlich. Während die meisten Supermärkte und Discounter durch Standorterweiterungen und zum Teil Neuansiedlungen noch stetig wachsen, ist real infolge der zum Teil schon vollzogenen Übernahme seiner Objekte durch Wettbewerber deutlich zurückgefallen. Insgesamt dominieren die „TOP 10“-Unternehmen aber mit 88 % Flächenanteil sehr eindeutig. EDEKA und Aldi konnten stärker wachsen als der Erstplatzierte REWE und damit den Rückstand verringern. Der Trend zur Modernisierung von Standorten und zu insgesamt größeren Verkaufsflächen hält an, das Expansionstempo scheint aber abgenommen zu haben.

Während der Corona-Zeit konnten Lieferdienste ebenso wie Lebensmittelmärkte von den Gastronomieschließungen profitieren. So wuchs ihr Anteil am Segment Nahrungs- und Genussmittel von 1,4 % in 2019 auf 2,7 % in 2021. In einigen Städten liefern neben REWE und Flaschenpost auch Newcomer wie Gorillas und Flink.  

Die Expansion des EDEKA-Kooperationspartners Picnic aus den Niederlanden schreitet weiter deutlich voran, sodass nun nahezu die gesamte Metropolregion Rhein-Ruhr bedient wird. Zu den mittlerweile 16 Hubs zählen im Ruhrgebiet die Städte Moers, Duisburg, Dinslaken, Oberhausen, Essen (2 x), Herten, Gelsenkirchen, Bottrop, Herne, Bochum (2 x), Dortmund (2 x), Kamen und Hamm.

Fashion: Galeria bleibt vorn, Sinn holt deutlich auf
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Weiterhin repräsentieren die „TOP 10“-Anbieter nach Verkaufsfläche „650+“ zwei Drittel des Marktsegments Fashion (Bekleidung, Schuhe, Sport). Hinter dem unangefochtenen Spitzenreiter Galeria Karstadt Kaufhof hat sich aber Einiges getan: Während C&A, H&M und Adler infolge von Schließungen Anteile verlieren, können Sinn und TK Maxx wachsen. Kik, P&C, Decathlon und Primark bleiben nahezu unverändert.

Möbel, Baumarkt und Garten: Kaum Veränderungen bei den großen Anbietern

Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Neubau Bauhaus in Dortmund Aplerbeck-Ost

Während die Gesamtflächen leicht rückläufig sind, ist die Rangfolge nahezu unverändert geblieben. Durch die Modernisierung und Neueröffnung von Trends hat Ostermann in Recklinghausen seine Position ausgebaut.

Das Segment Wohnen/ Einrichtungsbedarf wird weiterhin beherrscht von wenigen sehr bekannten Namen, die jedoch (bezogen auf ihren Anteil an den Gesamtflächen im Ruhrgebiet) keineswegs dominant sind. So erreichen die größten Möbelanbieter Ostermann, XXXLutz, Poco und IKEA zusammengenommen gerade einmal 13 % der insgesamt rund 3,1 Mio. m² Verkaufsfläche für alle Angebote rund um Haus und Garten.

Ähnlich sieht es bei den Baumärkten und Gartencentern aus, hier liegen weiterhin Hellweg und Hagebau vor Bauhaus, Hornbach und Obi.

Der Anteil aller weiteren, teilweise auch nur regional relevanten Unternehmen, ist auf 59 % leicht zurückgegangen. Hierzu zählen beispielsweise der Baustoffhandel Bauen + Leben, der Landhandel Raiffeisen, das in Jysk umbenannte ehemalige „Dänische Bettenlager“, das Gartencenter Augsburg und Schley’s Blumenparadies.

Die in den vergangenen Jahren angekündigten Expansionsvorhaben einiger Möbelhäuser wurden bis heute noch nicht realisiert, werden aber wohl weiter geplant. Dazu zählen insbesondere XXXLutz in Dortmund und Goch sowie Ostermann in Duisburg.

Wachstum der Nonfood-Discountformate setzt sich fort

Gewinner in diesem Segment sind einmal mehr die preisaggressiven Filialisten, allen voran Woolworth, Tedi, Action und Thomas Philipps. Sie allein konnten ihren Flächenanteil am insgesamt wachsenden Markt von 29 auf 33 % steigern.

Hingegen hat sich der in den letzten Jahren schon absehbare Rückzug der Elektrofachmärkte zuletzt noch beschleunigt: Gleich mehrere Standorte von Saturn, Medimax und Conrad wurden geschlossen, diese Betreiber sind innerhalb des Rankings abgerutscht und zum Teil aus den „TOP 10“ verschwunden.

Quelle: BBE Handelsberatung GmbH
Tedi in den Neuen Höfen Herne

Innenstädte

Dortmund und Essen auch in 2022 mit deutlichem Abstand vor Duisburg, Bochum und Hagen die flächenstärksten Innenstädte, fast alle verlieren aber an Gewicht.

Fashion bleibt trotz Online-Konkurrenz und Corona führende Innenstadtbranche
Quelle: BBE Handelsberatung GmbH

Unter den größten Innenstädten im Ruhrgebiet konnten Dortmund und Essen ihre Spitzenposition behaupten, im Fashionsegment hat Dortmund seinen Vorsprung sogar noch ausgebaut. Auch Duisburg konnte bei Fashion zulegen, musste aber bei den übrigen Branchen Rückgänge hinnehmen und bleibt bei den Leitbranchen Fashion und Elektro deutlich hinter der City Bochum zurück. Die insgesamt kleinere City Hagen hat zuletzt Flächen verloren, insbesondere auch bei Fashion und Elektro.

Die als Hauptzentrum (zentraler Versorgungsbereich) definierte NeueMitte Oberhausen kann sich insgesamt und bei Fashion als drittstärkster Standort im Ruhrgebiet behaupten.


In Oberhausen-Sterkrade sind weiterhin die leer stehenden Immobilien von ehemals Möbel Finke und Max Bahr Grund für die hohe Leerstandsquote.

Neue Höfe in Herne
Zurück in die Zukunft: Wie kommen die Innenstädte im Ruhrgebiet aus der Krise ?

Im Februar 2022 erwartete der HDE einen beschleunigten Rückgang der Zahl der Einzelhandelsbetriebe in Deutschland. So sollen allein im Zeitraum 2020 bis 2022 bis zu 47.000 Unternehmen – vorwiegend Facheinzelhändler – den Markt verlassen haben. Besonders das zentrenrelevante Segment Fashion hatte demnach unter der Pandemie zu leiden. City-Shopping fiel während der Lockdown-Phasen ganz aus und machte unter strengen Auflagen (Maskenpflicht, 2G-Nachweis, Zugangskontrollen) immer weniger Menschen Freude. Es gab auch weniger Anlässe zum Kauf neuer Mode oder Accessoires, weil Feiern und Businesstermine ausfielen. Bei einbrechendem Gesamtmarkt boomte zugleich der Onlinehandel, der von den Beschränkungen nicht betroffen und auch vom Home Office aus möglich war. Die vorsichtig optimistische Prognose für 2022 wurde durch den Ukrainekrieg und die Inflation hinfällig und die Konsumstimmung sank zuletzt auf ein historisches Tief.

Das Land NRW hat 2020 und 2021 ein „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren“ aufgelegt, mit dem es Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 100 Mio. € fördert, die dem Attraktivitätsverlust vieler Cities infolge von Frequenzrückgängen, Leerständen und Schließungen entgegenwirken sollen.

Bislang haben rund 40 Kommunen aus dem Untersuchungsraum des IHK-Handelsreports Ruhr Fördermittelzusagen in Höhe von insgesamt knapp 30 Mio. Euro und damit einen erheblichen Teil der Landesmittel erhalten. Schwerpunkt war mit rund 10,6 Mio. Euro die Emscher-Lippe-Region, allein für Dorsten wurden 4,4 Mio. Euro zugesagt. Die bisher durchgeführten Maßnahmen reichen dabei von Verfügungsfonds über Leerstandsmanagement bis hin zum Anstoß eines Zentrenmanagements.

Vielfach ist es noch zu früh, eine Zwischenbilanz zu ziehen, aber erste Erfolge sind immerhin sichtbar. So ist die Anmietung von Leerständen beispielsweise in Bochum und Recklinghausen, Essen, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Bottrop und Hamm in einigen Fällen bereits gelungen. Kreative Maßnahmen wie „PopUp-Bäume“ und Wall Paintings sollen etwa in Dortmund zur Attraktivität der City beitragen. In einigen Städten wurden Machbarkeitsstudien für Großimmobilien oder ganze Quartiere durchgeführt, auf deren Grundlage eine realistische Neuentwicklung stattfinden kann, nicht selten auch mit wenig Einzelhandel, so etwa in Castrop-Rauxel, Datteln, Dortmund, Gelsenkirchen und Hamm.

Vor diesem Hintergrund kann für das Ruhrgebiet immerhin festgestellt werden, dass sich in sehr vielen Innenstädten etwas bewegt. Es wurde erkannt, dass der Einzelhandel zwar unverzichtbar für funktionierende City-Standorte bleibt, seine Bedeutung aber auch in großen Städten abnimmt.


Mehr Außengastronomie, Gesundheitsdienstleistungen und Kulturangebote ersetzen aufgegebene Ladenlokale des Einzelhandels aber nur an städtebaulich attraktiven Orten. Stadtgestaltung und Aufenthaltsqualität werden wichtiger, Gemeinwohlorientierung wird zum Maßstab für die Zukunft des öffentlichen Raums. Nach mehreren Hitzesommern und einem gestiegenen Bewusstsein für Klimafolgen erwarten die Besucher:innen und Einwohner:innen mehr innerstädtisches Grün und smartere Mobilitätsangebote. Zumindest in verdichteten Kernstädten gewinnen Alternativen zum (eigenen) Pkw an Bedeutung, darunter Fahrräder (auch E-Bikes, Lastenfahrräder), Elektroroller und Carsharing. 

Vielfach wird die Konzentration der Hauptgeschäftsbereiche auf eine leistungsfähige Kernzone bereits deutlich. Dabei bleibt fraglich, ob das vorübergehende „Bespielen“ von Leerständen in den Randbereichen trotz der intensiven Förderung dauerhaft zu einer Trendwende führen kann.

Die Profilierung der innerstädtischen Shoppingcenter über einen lokal angepassten Branchenmix und ein stärker an bestimmten Zielgruppen ausgerichtetes Marketing wurde von den führenden Betreibern im Ruhrgebiet zuletzt stark vorangetrieben. Nahezu alle Objekte versuchen, die unangenehme Corona-Zeit hinter sich zu bringen und mit Erlebnissen und Inspiration ihre Kund:innen wieder zum längeren Aufenthalt zu motivieren. Dennoch bleiben Fluktuation und vorübergehender Leerstand nicht aus. In Hagen kam dazu noch die Hochwassersituation im Sommer 2021, die zu monatelangen Schließungen der Rathausgalerie und der Volmegalerie führte.

Kommunale Einzelhandelskonzepte

Kommunale Einzelhandelskonzepte werden weiterhin nahezu flächendeckend fortgeschrieben und fehlen auch in 2022 nur in vier kleineren von insgesamt 84 Kommunen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzepte müssen sich neuen Herausforderungen stellen

Bis auf wenige Ausnahmen bei kleineren Kommunen (Kerken, Rheurdt, Sonsbeck, Breckerfeld) gibt es im Ruhrgebiet weiterhin flächendeckend hinreichend aktuelle Einzelhandelskonzepte bzw. Masterpläne Einzelhandel. Zuletzt wurden Fortschreibungen durchgeführt in Datteln, Dorsten, Duisburg, Haltern am See, Halver, Herne, Kamen, Kamp-Lintfort, Lünen, Menden, Moers, Selm, Wachtendonk und Wesel, weitere sind unter anderem in Bedburg-Hau, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Hattingen, Herscheid, Lüdenscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Oberhausen, Schalksmühle und Schwerte in Bearbeitung.

Anlass für Fortschreibungen ist meist ein veralteter Datenstand und das Erfordernis, neue Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, zuletzt etwa den Einzelhandelserlass 2021. Dazu zählt auch der Anspruch der Kommunen, über eine rechtssichere Planungsgrundlage zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels zu verfügen. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zur zukünftigen Ausrichtung der Innenstädte und Nebenzentren sowie zur Gestaltung der möglichst flächendeckenden Nahversorgung.

In der Praxis zeigt sich allerdings, dass allein die Umsetzung gesetzlicher Rahmenbedingungen und die Beachtung aktueller Rechtsprechung nicht mehr genügen werden, um die Herausforderungen der nächsten Jahre zu bewältigen, die auf das Ruhrgebiet zukommen:

  • Digitalisierung wird Einkaufsverhalten, Geschäftsmodelle und Standortanforderungen des Handels schneller verändern, als Planungsprozesse und Konzepte dies nachvollziehen können.
  • Bestenfalls stagnierende Kaufkraft wird dazu führen, dass immer mehr Verkaufsflächen nicht mehr rentabel betrieben werden können und Nachnutzungen abseits des Handels zu finden sind.
  • Schwächere Innenstädte und Nebenzentren werden an Bedeutung als Einkaufsziel verlieren und können dies kaum über andere Funktionen kompensieren.
  • Wohnortnahe Versorgung wird in dünn besiedelten Teilräumen kaum noch über fußläufig erreichbare Strukturen möglich sein.
  • Gemeinwohlorientierung und Klimafolgenanpassung werden an Bedeutung gewinnen und zu einem Umdenken bei der (Innen-)Stadtgestaltung führen müssen.   


Die kommunalen Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind daher enger mit weiteren Planwerken zu verknüpfen, die sich den Zukunftsaufgaben der Kommunen und der Region insgesamt stellen, etwa Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEKs), Mobilitätspläne oder Klimakonzepte. Ihre Aktualität wird nicht mehr durch Fortschreibungen im Abstand von fünf bis zehn Jahren zu gewährleisten sein, sondern erfordert eine größere Flexibilität beim Umgang mit neuen Trends. Auch ein stärkeres Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit und Beteiligung bei allen Stadtentwicklungsprozessen ist erforderlich.

Untersuchungsdesign und Methodik

Der IHK-Handelsreport Ruhr ist ein bewährtes Produkt der sechs Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet. Der, im zweijährigen Turnus erscheinende, Report wurde auf Basis umfangreicher Recherchen und Vor-Ort-Erhebungen – im Ruhrgebiet und dem westlich angrenzenden Kreis Kleve und dem Märkischen Kreis im Südosten – erstellt.

Untersuchungsraum Ruhrgebiet: Ein großes Stück NRW

Der IHK-Handelsreport Ruhr ist ein bewährtes Produkt der sechs Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet. Der Untersuchungsraum umfasst nicht nur das Ruhrgebiet im engeren Sinne, sondern auch den westlich angrenzenden Kreis Kleve und den Märkischen Kreis im Südosten. In diesem sehr heterogen strukturierten (Ballungs-)Raum leben mit mehr als 5,8 Mio. Einwohner:innen mehr Menschen als in einigen kleineren Bundesländern. Nahezu ein Drittel der Bewohner:innen von Nordrhein-Westfalen (NRW) lebt in einer der 84 Kommunen des Ruhrgebiets, darunter sind mit Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen und Hagen allein fünf Oberzentren.

Methodische Hinweise

Die dem Handelsreport Ruhr 2022 zugrunde gelegten Daten zum Einzelhandelsbestand wurden auf Basis einer umfangreichen Recherche (Presseberichte, Einzelhandelskonzepte) und einer Vor-Ort-Erhebung aller Einzelhandelsbetriebe mit mindestens 650 m² Verkaufsfläche gewonnen.

Die Vor-Ort-Erhebungen wurden im Zeitraum März und April 2022 durchgeführt.

Die zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) wurden aus den jeweils aktuellen kommunalen Einzelhandelskonzepten übernommen.

Soziodemographische Basisdaten wurden Veröffentlichungen von IT.NRW und dem Regionalverband Ruhr entnommen. Grundlagendaten zum Einzelhandel entstammen der BBE Marktforschung, dem IFH Institut für Handelsforschung und MB Research.

Stand Juli 2022

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IHK & Ansprechpartner*innen vor Ort

IHK Mittleres Ruhrgebiet

Ostring 30-32

44787 Bochum

Jennifer Duggen

Tel.: +49 234 9113-248

E-Mail: duggen@netzn.ihk.de

www.netzn.ihk.de

IHK zu Dortmund

Märkische Straße 120

44141 Dortmund

Patrick Voss

Tel.: +49 231 5417-153

E-Mail: p.voss@dortmund.ihk.de

www.dortmund.ihk24.de/

Niederrheinische IHK zu Duisburg

Mercatorstraße 22–24

47051 Duisburg

Lisa Niemann

Tel.: +49 203 2821-257

E-Mail: niemann@niederrhein.ihk.de

www.ihk-niederrhein.de/

IHK zu Essen

Am Waldthausenpark 2

45127 Essen

Sandra Schmitz

Tel.: +49 201 1892-154

E-Mail: sandra.schmitz@essen.ihk.de

 www.essen.ihk24.de/

IHK Nord Westfalen

Rathausplatz 7

45894 Gelsenkirchen

Lena Majnaric

Tel.: +49 209 388-563

E-Mail: majnaric@ihk-nordwesfalen.de

www.ihk-nordwestfalen.de/

Südwestfälische IHK zu Hagen

Bahnhofstraße 18

58095 Hagen

Kirsten Deggim

Tel.: +49 2331 390-277

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www.sihk.de/

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Industrie- und Handelskammern Ruhrgebiet

Vertreten durch die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
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Internet: www.essen.ihk24.de

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Bankverbindung

 

IHK zu Essen
Sparkasse Essen
IBAN: DE45 3605 0105 0000 2766 00
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Alternativ:

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Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

Vertretungsberechtigte:

 

Gemäß § 7 Abs. 2 IHKG i.V. m. § 7 Ziff. 7.3 der Satzung der IHK zu Essen vertreten der Präsident und der Hauptgeschäftsführer die IHK rechtsgeschäftlich und gerichtlich. Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der Hauptgeschäftsführer allein vertretungsberechtigt.

Präsidentin: Jutta Kruft-Lohrengel
Hauptgeschäftsführer: Dr. jur. Gerald Püchel

 

Aufsichtsbehörde:

 

 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenBerger Allee 25 in 40213 Düsseldorf

Verantwortlich für das journalistisch-redaktionelle Angebot im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV: Yvonne Schumann, Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen

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Das Impressum bezieht auch unsere Auftritt in den sozialen Netzwerken ein. Diese sind zur Zeit: Twitter, Facebook, Instagram

 

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Onlinestreitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung

 

„Informationen zur Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet.

Datenschutzerklärung

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Datenschutzerklärung der IHK zu Essen sowie Informationspflichten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

I.    Name und Anschrift des Verantwortlichen

 

Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen (IHK zu Essen)
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Postadresse: 45117 Essen
Fon: 0201 / 1892 – 0
Fax: 0201 / 1892 – 172
E-Mail: ihkessen@essen.ihk.de
Internet: www.essen.ihk24.de

 

II.    Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten

 

Die Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:Ass. iur. Heidrun Raven
0201 1892-217
0201 1892-172 (Fax)
heidrun.raven@essen.ihk.de

 

III.    Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

 

1.  Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Unser Internetangebot wird bei der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH, Hörder Hafenstraße 5, 44263 Dortmund, gehostet. Dieser Dienstleister erhebt und speichert für uns folgende Informationen, die Ihr Endgerät automatisch übermittelt:

  • Browsertyp/ -version
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)
  • IP-Adresse Ihres Endgeräts
  • Uhrzeit der Serveranfrage

 

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

 

3. Zweck der Datenverarbeitung
Wir verwenden diese Informationen ausschließlich zur Optimierung und Fehleranalyse. Ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Wir behalten uns das Recht vor, diese Daten bei Verdacht auf eine rechtswidrige Nutzung unseres Internetauftrittes nachträglich zu kontrollieren und an befugte Dritte weiterzugeben.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.


4.    Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Die Daten werden spätestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht.


5.    Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

 

IV.    Verwendung von Cookies und Websiteanalysediensten

 

1) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Die IHK zu Essen verwendet Dienste der etracker GmbH aus Hamburg, Deutschland (https://www.etracker.com) zur Analyse von Nutzungsdaten. Es werden dabei Cookies eingesetzt, die eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher sowie die Anzeige nutzungsbezogener Inhalte oder Werbung ermöglichen. Cookies sind kleine Textdateien, die vom Internet Browser auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden.
etracker Cookies enthalten keine Informationen, die eine Identifikation eines Nutzers ermöglichen. Die mit etracker erzeugten Daten werden im Auftrag der IHK zu Essen von etracker ausschließlich in Deutschland verarbeitet und gespeichert und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und mit dem Datenschutz-Gütesiegel https://www.eprivacy.eu/kunden/vergebene-siegel/firma/etracker-gmbh/ ausgezeichnet.


2) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse) DSGVO. Da uns die Privatsphäre unserer Besucher besonders wichtig ist, wird die IP-Adresse bei etracker frühestmöglich anonymisiert und Anmelde- oder Gerätekennungen bei etracker zu einem eindeutigen, aber nicht einer Person zugeordneten Schlüssel umgewandelt. Eine andere Verwendung, Zusammenführung mit anderen Daten oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt durch etracker nicht.


b) Zweck der Datenverarbeitung
Unser berechtigtes Interesse besteht in der Optimierung unseres Online-Angebotes und unseres Webauftritts. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.


c) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit widersprechen, soweit sie personenbezogen erfolgt. Ihr Widerspruch hat für Sie keine nachteiligen Folgen.https://www.etracker.de/privacy?et=B09K9xWeitere Informationen zum Datenschutz bei etracker finden Sie https://www.etracker.com/datenschutz/.
Ihre Daten werden unter einem Pseudonym gespeichert. (Herkunftsseite, Besuchte IHK24-Seiten, Verweildauer je IHK24-Seite, Mausbewegung auf der IHK24-Seite, verwendetes Betriebssystem, verwendeter Browser, Bildschirmauflösung uvm.). Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.
Durch die Entfernung des letzten Oktetts Ihrer IP-Adresse werden etwaig vorhandene personenbezogene Kundendaten unkenntlich gemacht. Dies erfolgt vor einer weiteren Auswertung der IP-Adresse im Rahmen des Services. Eine zuvorige Berichtigung und Sperrung personenbezogener Kundendaten ist nicht möglich. Zudem sind hiernach keine personenbezogenen Kundendaten zur Berichtigung, Sperrung oder Löschung vorhanden.

 

V.    Newsletter

 

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit, kostenfrei verschiedene Newsletter zu abonnieren. Dabei werden bei der Anmeldung zum Newsletter die Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt.

1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Anmeldevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Es erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für den Versand von Newslettern keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet.

2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletter ist Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

3 Zweck der Datenverarbeitung
Die Erhebung Ihrer Daten dient ausschließlich dazu, den Newsletter zuzustellen.

4 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden demnach solange gespeichert, wie das Abonnement des Newsletters aktiv ist.

5 Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Das Abonnement des Newsletters kann durch Sie jederzeit gekündigt werden. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link, sie können auch eine der oben unter I. genannten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hierdurch widerrufen Siegleichzeitig Ihre Einwilligung in die Speicherung der während des Anmeldevorgangs erhobenen personenbezogenen Daten und widersprechen der Verwendung Ihrer Daten für die Zukunft.

 

VI.    Kontaktformulare und E-Mail-Kontakt

 

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Auf unserer Internetseite sind Kontaktformulare vorhanden, welche für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden können. Nehmen Sie diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert.
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.
Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.


2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.


4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.


5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

 

VII. Live-Chat

 

Auf unserer Internetseite besteht die Möglichkeit, mit uns über einen elektronischen Chat in Kontakt zu treten. Hierzu nutzen wir das Angebot der Firma Userlike UG (haftungsbeschränkt), Probsteigasse 44-46, 50670 Köln, welches auf unserer Internetseite eingebunden ist. Nehmen Sie diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt. Für eine zügige Beantwortung ihrer Fragen verwenden wir die Einstellung Live Preview.
Zum Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden Datum und Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Es werden keine Daten hinsichtlich Tracking oder Standort erhoben.Beim Start des Chats fallen personenbezogene Daten an.
Datum und Uhrzeit des Aufrufs,
Browsertyp/ -version,
IP-Adresse,
verwendetes Betriebssystem,
URL der zuvor besuchten Webseite,
Menge der gesendeten Daten.
Vorname, Name
E-Mail AdresseJe nach Gesprächsverlauf mit unseren Mitarbeitern, können im Chat weitere personenbezogene Daten anfallen, die durch Sie eingetragen werden. Die Art dieser Daten hängt stark von Ihrer Anfrage ab oder dem Problem, welches Sie uns schildern.
Die Verarbeitung der in der Eingabemaske eingegebenen Daten dient allein zur Beantwortung der gestellten Frage(n) und zur Optimierung des angebotenen Services. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist § 1 IHKG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) sowie Art.  6 Abs. 1 f) DSGVO. In dem Anspruch Ihre Fragen korrekt zu beantworten liegt das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informations-technischen Systeme sicherzustellen. Hierin liegt das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
An den zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zuständigen Ansprechpartner in der IHK.
Im Rahmen der Bereitstellung des Internetauftritts werden Daten von unseren Auftragnehmern, wie z. B. dem Hoster der Website verarbeitet.
Die gespeicherten Daten aus der Eingabemaske des Chatformulars werden nach vier Wochen automatisch gelöscht.

 

VIII. Anmeldungen zu Veranstaltungen

 

1.    Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Auf unserer Internetseite ist eine Möglichkeit zur Anmeldung zu Veranstaltungen vorhanden. Nehmen Sie diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert.
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Anmeldung zur Veranstaltung verwendet.


2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.


3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.
Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.


4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Veranstaltung abschließend bearbeitet wurde. Bei kostenfreien Veranstaltungen ist dies z. B. nach Durchführung der Veranstaltung.


5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dazu finden Sie eine entsprechende Kontaktadresse in der Ihnen zur Veranstaltung zugeleiteten E-Mail.

 

IX.    social media

 

Durch die IHK zu Essen werden keine Social Media Plugins gesetzt, sondern sogenannte Social Bookmarks. Diese sind auf der Webseite lediglich als Link zu den entsprechenden Diensten eingebunden. Nach dem Anklicken der eingebundenen Grafik wird der Nutzer auf die Seite des jeweiligen Anbieters weitergeleitet.

 

X. Anzeige von YouTube-Videos

 

Auf unserem Internetauftritt haben wir Videos des Anbieters YouTube eingebunden (YouTube LLC, 901 Cherry Avenue, San Bruno, CA 94066, USA, vertreten durch Google Inc. mit Sitz in Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ).
Unsere Videos haben wir im sogenannten „erweiterten Datenschutzmodus“ eingebettet, um Ihnen eine datenschutzfreundliche Ansicht zu ermöglichen. Wenn Sie die Videos abspielen, wird eine Verbindung zu einem YouTube-Server hergestellt. Hierdurch wird an YouTube übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben.
Wenn Sie dabei als Mitglied bei YouTube eingeloggt sind, ordnet YouTube diese Information Ihrem persönlichen Benutzerkonto zu. Bei Nutzung des Dienstes, wie z.B. Anklicken des Start-Buttons eines Videos wird diese Information ebenfalls Ihrem Benutzerkonto zugeordnet. Sie können diese Zuordnung verhindern, indem Sie sich vor der Nutzung unseres Internetauftrittes aus ihrem YouTube-Benutzerkonto sowie anderen Benutzerkonten der Firmen YouTube LLC und Google Inc. abmelden und die entsprechenden Cookies der Firmen löschen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Hinweise zum Datenschutz durch YouTube finden Sie unter www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

 

XI.    Allgemeines zur Datenverarbeitung durch die IHK zu Essen

 

1.  Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer sowie unserer Mitgliedsunternehmen grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.


2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
a. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung
Eine solche gesetzliche Vorschrift stellt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) dar. Dieses enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
–    Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
–    Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
–    Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
–    Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKG
–    Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
–    Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG
Darüber hinaus finden sich weitere gesetzliche Grundlagen in der DSGVO (insbesondere Art. 6 DSGVO), dem BDSG sowie im DSG NRW.
b. Woher stammen die Daten?
Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der GewO genannten Daten der Kammerzugehörigen zu verarbeiten. Entsprechend dieser Berechtigung haben wir – im Falle einer Mitgliedschaft – folgende Angaben zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Unternehmen gespeichert:
–    Familienname
–    Vorname
–    Geburtsdatum
–    Anschrift
–    Rechtsform
–    Firma
–    Gründungsdatum
–    Datum der Gewerbeanzeige (auch An- und Abmeldung)
–    Wirtschaftszweig
–    Wirtschaftszweigschwergewicht
–    Bezieher IHK-Zeitschrift
–    Datensperrkennzeichen


c. Welche Daten für welche Aufgabe?
aa. gesetzliche Aufgaben
Diese Daten wurden uns entsprechend der oben genannten gesetzlichen Grundlage von der zuständigen Gewerbebehörde übermittelt. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben (z. B. Berufsbildung).
Neben den oben angeführten Angaben haben wir für unsere internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert:
–    Zugang zur Kammer
–    Zeitpunkt der letzten Änderung
–    Identnummer
–    Grundsätzliche Beitragspflichtigkeit
–    Beitreibgemeinde
–    Wahlgruppe und -bezirk betreffend die Kammerwahlen
Diese Daten wurden von uns selbst angelegt und werden ausschließlich zu Verwaltungszwecken verarbeitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht mit Ausnahme von für die Wahl zur Vollversammlung relevanten Daten.
Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Dementsprechend haben wir von Ihnen folgende Daten gespeichert:
–    Steuernummer
–    Bemessungsgrundlagen, d.h. Gewerbeerträge/Gewinne der Beitragsjahre inkl. Festsetzungsdatum
–    Vorläufige Bemessungsgrundlagen, d.h. Gewerbeerträge, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen.
Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beitragsfestsetzung verarbeitet. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
Ergänzend zu internen Verwaltungszwecken haben wir zu diesem Bereich noch folgende Daten gespeichert:
–    Zum Soll gestellte, d.h. veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids.
–    Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege.
Diese Daten wurden von uns selbst angelegt und werden grundsätzlich ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verwendet. Eine Übermittlung solcher Daten an nicht-öffentliche Stellen erfolgt nicht.
Lediglich Angaben über offene Beträge der von uns festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben.
Unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und dem Löschkonzept der IHK zu Essen werden die Daten so lange gespeichert, wie eine Mitgliedschaft bei der IHK besteht.
Weiterhin haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG i. V. m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) u. a. die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe speichern wir bei Ausbildungsbetrieben zusätzlich folgende Daten:
–    Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, ggf. Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
–    Namen, Geschlecht und Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen Eignung
–    Anzahl der zusätzlichen Fachkräfte
–    aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren, Abkürzungen der Ausbildungszeit, vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen
–    Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Prüfungstermine der aktuellen Auszubildenden
–    Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
–    aktuelle und frühere Ausbildungsverträge des Betriebes (d. h. Name des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und –ende, Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrags, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit)
–    Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
–    Beschwerden
–    Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Name des Ausbildungsberaters, Namen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt).
Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.
Zusätzlich speichert die IHK zu Essen von Auszubildenden folgende Daten:-    Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung sowie berufliche Vorbildung der Auszubildenden, ggf. Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter
–    Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
Zur Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungen speichern wir von den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern – zusätzlich – folgende Daten:
–    Geschlecht, Geburtsjahr, Berufsrichtung, Vorbildung, Wiederholungsprüfung, Art der Prüfung, Prüfungserfolg
Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG sowie der Satzungen der IHK.
bb. Übermittlung
Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen:
aaa. Öffentliche Stellen
Zur Wahrung berechtigter Interessen von Dritten, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit sind wir gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten auf schriftliche Aufforderung an befugte Stelle zu übermitteln. Ferner werden die vorstehend genannten Daten von uns an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (z. B. Landesdatenschutzgesetz NRW) besteht. Eine Weitergabe an nicht-öffentliche Stellen erfolgt nicht.
bbb. Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung von Daten der IHK-Mitglieder findet nicht statt. Nur bei Vorliegen einer Einwilligung dazu werden Daten z. B. an Auslandshandelskammern übermittelt.
d. Wo werden meine Daten verarbeitet?
Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Die IHK zu Essen unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der DSGVO, spezialgesetzlicher Regelungen und dem Landesdatenschutzgesetz NRW.
Die IHK zu Essen lässt die Daten auch von Dienstleistern aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen verarbeiten.
e. Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHK, aus dem Satzungsrecht der IHK und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Darüber hinaus besteht ein Löschkonzept.
Regelungen zu den Pflichten der IHK, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DSGVO, dem Landesdatenschutzgesetz NRW und den Landesarchivgesetzen.

3.  Fotohinweise

Die IHK zu Essen fertigt im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Seminaren etc. Fotografien an, so dass es möglich ist, dass wir in dieser Weise personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeiten. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt dabei an einer bebilderten Berichterstattung. Wenn Sie eine Veranstaltung der IHK zu besuchen, zeigen Sie Ihr Gesicht im öffentlichen Raum. Mit der Anfertigung von Fotos und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit ist kein schwerer Eingriff in Individualrechte verbunden, sodass die Interessenabwägung zugunsten der IHK zu Essen ausfällt.

4. Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

 

XII.    Rechte der betroffenen Person

 

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber der IHK zu Essen zu:


1.    Auskunftsrecht
Sie können von der IHK zu Essen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von der IHK zu Essen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
– die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
– die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
– die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
– die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
– das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
– das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
– alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
– das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.


2.    Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber der IHK zu Essen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Die IHK zu Essen hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.


3.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
– wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es der IHK zu Essen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
– die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
– die IHK zu Essen die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
– wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der IHK zu Essen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von der IHK zu Essen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.


4.    Recht auf Löschung
a)    Löschungspflicht
Sie können von der IHK zu Essen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und die IHK zu Essen ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
– Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
– Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
– Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
– Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
– Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem die der IHK zu Essen unterliegt.
– Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
b)    Information an Dritte
Hat die IHK zu Essen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist sie gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft sie unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
c)    Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
– zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
– zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem die IHK zu Essen unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der IHK zu Essen übertragen wurde;
– aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
– für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
– zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


5.    Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber der IHK zu Essen geltend gemacht, ist diese verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber der IHK zu Essen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.


6.    Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie der IHK zu Essen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch die IHK zu Essen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
– die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
– die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der IHK zu Essen übertragen wurde.


7.    Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die IHK zu Essen verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.


8.    Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


9.    Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
– für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und der IHK zu Essen erforderlich ist,
– aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen die IHK zu Essen unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
– mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft die IHK zu Essen angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens der IHK zu Essen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.


10.    Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.Wo kann ich mich bei Datenschutzverstößen beschweren?
Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

Änderungen dieser Datenschutzerklärung

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